Verwaltung Sondereigentum

Verwaltung Sondereigentum

Viele Details sind bei der Verwaltung von Sondereigentum zu beachten. Wir übernehmen die gesamten Arbeitsschritte für eine reibungslose Vermietung.

Verwalten wir Ihr Sondereigentum, werden u. a. folgende Aufgaben von uns übernommen:

  • Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen 
  • Organisation und Durchführung von Wohnungsübergaben
  • Erstellung detaillierter Übergabe- und Rücknahmeprotokolle
  • Buchung, Kontrolle und Verwaltung von Nebenkosten- und Mietzahlungen
  • Verwaltung von Kautionen sowie Erstellung von Kautionsabrechnungen
  • Jährliche Nebenkostenabrechnungen mit dem Mieter, nach Vorlage der WEG-Abrechnung, einschließlich der Klärung möglicher Rückfragen
  • Entgegennahme von Kündigungen sowie deren Bestätigung
  • Beauftragung von Rechtsanwälten bei fristlosen Kündigungen, Zahlungs- oder Räumungsklagen, jeweils nach Absprache
           mit dem Eigentümer

Lassen Sie sich Ihr individuelles Verwaltungsangebot erstellen.

Was bedeutet Sondereigentum?


Auszug aus dem Wohnungseigentumsgesetz:

§ 5 WEG Absatz 1 und 2

(1) Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Abs. 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.

(2) Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.

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